Staatshaushalt

Gesetz über die Staatshaushaltsführung (LC) = Gesetz vom 8. Juni 1999 (in seiner geänderten Fassung), über den Staatshaushalt, die Buchhaltung und die Staatskasse (Trésorerie de l’Etat).


Die grundlegende Definition des Staatshaushaltes entstammt dem Artikel 104 der Verfassung: "Jedes Jahr verabschiedet die Abgeordnetenkammer das Jahresabschlussgesetz und stimmt über die Gesetzesvorlage zum Staatshaushalt ab. Alle Staatseinnahmen und – ausgaben müssen im Jahresabschlussgesetz und im Staatshaushaltsgesetz eingetragen werden."

Das Gesetz über die Staatshaushaltsführung liefert noch genauere Angaben, in dem es den Staatshaushalt in Bezug auf seinen Inhalt definiert:

LC-Art.2. "Der Staatshaushalt ist das jährliche Gesetz, das während des jeweiligen Haushaltsjahres, alle vom Staat zu tätigenden Einnahmen und Ausgaben vorsieht und genehmigt."