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Stabilitäts- und Wachstumsprogramm
Das Stabilitäts- und Wachstumsprogramm wird jedes Jahr im April von allen EU-Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission eingereicht. Es beinhaltet eine Projektion für das laufende sowie die drei folgenden Jahre. Das Stabilitätsprogramm definiert das mittelfristige Ziel des strukturellen Haushaltssaldos sowie den Pfad, um dieses Ziel zu erreichen. Weicht die Haushaltsposition deutlich vom mittelfristigen Ziel bzw. vom Anpassungspfad ab, so ist ein Frühwarnmechanismus vorgesehen (Empfehlungen des Europäischen Rates), der übermäßige Defizite verhindern soll.
Des Weiteren enthält das Programm Annahmen zu Wachstums- und Inflationsraten sowie zur Beschäftigungsquote.
Die Programme werden von der Europäischen Kommission und vom Wirtschafts- und Finanzausschuss ausgewertet. Anhand der Vorschläge der Europäischen Kommission und nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, formuliert der Europäische Rat Empfehlungen zu den jeweiligen Programmen.