Stabilitäts- und Wachstumspakt

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde im Jahr 1997 im Rahmen des Amsterdamer Vertrags verabschiedet und anschließend im Jahr 2005 reformiert. Der Pakt ist ein politisches Instrument der Europäischen Union um zu große Haushaltsdefizite der Euro-Staaten zu verhindern, um die Stabilität der gemeinsamen Währung zu sichern, und um die Stabilität und das Wachstum zu fördern.

Korrektive Komponente:

Der SWP gibt den Mitgliedsstaaten vor folgenden Anforderungen gerecht zu werden :

- das jährliche Staatsdefizit darf maximal bei 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen und
- die öffentliche Verschuldung darf maximal bei 60% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen.

Das Ziel der korrektiven Komponente ist es schnell gegen übermäßige Defizite vorzugehen.


Präventive Komponente :

Alle Euro-Teilnehmerstaaten sind dazu verpflichtet, jedes Jahr ein aktualisiertes Stabilitätsprogramm vorzulegen, das die mittelfristige nationale Haushaltspolitik, sowie eine Hochrechnung auf 4 Jahre beinhaltet.
Das Stabilitätsprogramm legt ein zu erreichendes mittelfristiges Ziel des strukturellen Haushaltssaldos sowie den Anpassungspfad zum Erreichen dieses Zieles fest.
Weicht das Haushaltssaldo deutlich vom mittelfristigen Ziel bzw. vom Anpassungspfad ab, so ist ein Frühwarnmechanismus vorgesehen, der zu große Defizite verhindern soll.

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