Die IGF

Die Finanzinspektion wurde durch das Gesetz vom 10. März 1969 gegründet. Die Inspektion untersteht der Aufsicht des Budgetministers und arbeitet unter der Leitung des Direktors der Inspektion.

Die Aufgaben der Finanzinspektion bestehen hauptsächlich in der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage zum Staatshaushalt und in der Prüfung von Entwürfen und Vorschlägen, deren Umsetzung Auswirkungen auf die Staatsfinanzen haben kann. Sie bearbeitet ebenfalls alle anderen Angelegenheiten, die der Regierungsrat oder ein Mitglied der Regierung unterbreitet.

Die Finanzinspektion kann außerdem Vorschläge für die Ausarbeitung der vom Regierungsrat festzulegenden staatlichen Investitionsprogramme einbringen sowie die Durchführung der vereinbarten Programme überwachen. Des Weiteren obliegt es der Finanzinspektion, jegliche Vorschläge zu unterbreiten, die zu Einsparungen führen und die Organisation sowie die Abläufe innerhalb der staatlichen Dienste verbessern.