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Aktivitäten
Gesetz über die Staatshaushaltsführung (LC) = Gesetz vom 8. Juni 1999 (in seiner geänderten Fassung), über den Staatshaushalt, die Buchhaltung und die Staatskasse (Trésorerie de l’Etat)
Gesetz über die IGF = Gesetz vom 10. März 1969 über die Gründung einer Finanzinspektion
- Ausarbeitung der Gesetzesvorlage zum Staatshaushaltes (LC-Art.84)
- Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans + Kontrolle der Staatsausgaben und Überwachung der Staatseinnahmen (loi IGF-Art.2)
- Stellungnahmen bei Anfragen zur Überschreitung von Haushaltsmitteln und zur Anhebung der Höchstbeträge für Verpflichtungen (loi IGF-Art.2)
- Stellungnahmen zu Entwürfen und Vorschlägen deren Umsetzung Auswirkungen auf die Staatsfinanzen haben kann sowie die Überwachung von deren Ausführung (LC-Art.84)
- Stellungnahmen für den Regierungsrat (loi IGF-Art.4)
- Stellungnahmen auf Anfrage eines Ministers
- Vertretung des Staates in verschiedenen Kommissionen, Verwaltungsräten, Ausschüssen und Komitees
- Kontrolle der staatlichen Politiken, die von den verschiedenen Ministerien eingeführt und umgesetzt werden
- Bereitstellung des Fachwissens der Finanzinspektion in Wirtschafts- und Finanzfragen
- Ausarbeitung von Prognosen zum Staatshaushalt + monatliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben (Weitere Informationen über dieses Thema stehen in der französischen Fassung zur Verfügung)
- Aufbereitung der statistischen Daten, die der Europäischen Kommission mitgeteilt werden (Weitere Informationen über dieses Thema stehen in der französischen Fassung zur Verfügung)
- IT-Governance und Koordination der Fachbereiche bei der Implementierung und Weiterentwicklung der zentralen Informationssysteme für die Haushaltserstellung und Haushaltsausführung (Weitere Informationen über dieses Thema stehen in der französischen Fassung zur Verfügung)
- Prüfungsbehörde / Mitglied der Audit-Gruppe für die von der EU mitfinanzierten operationellen Programme